Ohje. Naja, wenn er aber seine Trunkenheit gut verkaufen kann und dann auch noch wegen seines Alters unter Jugendstrafrecht fällt, glaube ich nicht, dass es so große Konsequenzen geben wird. Leider. Da niemand zu Schaden kam und nichts entwedet wurde, kommt er dann sicher mit Sozialstunden und Suchtberatung davon, wenn es sein erstes auffälliges Delikt gewesen ist. Wovon man aber vielleicht nicht ausgehen kann.KitsuLeif hat geschrieben: Mi 4. Jan 2023, 21:38 Und wenn der wirklich in dem Alter meiner Kollegin ist (so 18/19) hat der sich sein Leben jetzt aber schon so richtig verbaut... verstehe sowas echt nicht.
Bin aber auch froh, dass dir nichts passiert ist. Da hast du echt abgezockt reagiert. Der Wahnsinn.


